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ABL Werbung Frank Liebelt
Kellerskopfweg 13
65931 Frankfurt
Telefon 069/501717
Fax 069/501767
E-Mail: info@ ablwerbung.de
USt-IdNr. DE 213 897 985
Die ABL Werbung nutzt Ökostrom.
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Ansprechpartner:
Geschäftsführung, Kontakt:
Frank Liebelt, frankliebelt@ ablwerbung.de
Mediengestaltung Print und Online:
Sonja Maksic, sonjamaksic@ ablwerbung.de
HTML, Typo3, Programmierung:
Thomas Hauck, thomashauck@ ablwerbung.de
Influencer und digitales Marketing:
Marc Rodrigues, marcrodrigues@ ablwerbung.de
Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
0. Datenschutzerklärung
Diese Website erhebt keinerlei Daten über Zugriffe auf die Website und speichert diese auch nicht als "Server-Logfiles" auf dem Server der Website ab. Außerdem verwenden wir keine Cookies. Nehmen Sie mit uns als Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Diese Website nutzt weder Google Analytics noch irgendwelche Social Media Plugins. Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen. Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: frankliebelt@ablwerbung.de
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen von Frank Liebelt ABL Werbung, insbesondere Konzeption, Text, Grafikdienstleistungen und Dienstleistungen aller Art, zwischen Frank Liebelt ABL Werbung und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten auch, wenn Frank Liebelt ABL Werbung in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Frank Liebelt ABL Werbung ausdrücklich schriftlich zustimmt, dies gilt insbesondere für mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Frank Liebelt ABL Werbung und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niederzulegen.
1.5. Dieses Schriftform-Erfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgedungen werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder Frank Liebelt ABL Werbung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Frank Liebelt ABL Werbung insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97ff.UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Frank Liebelt ABL Werbung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Frank Liebelt ABL Werbung, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. Frank Liebelt ABL Werbung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6. Frank Liebelt ABL Werbung hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Frank Liebelt ABL Werbung Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung richtet sich nach den aktuellen Stundensätzen von Frank Liebelt ABL Werbung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Frank Liebelt ABL Werbung berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Frank Liebelt ABL Werbung für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von hohen finanziellen Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 35 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 65 % nach Ablieferung der Arbeiten.
4.4. Bei Zahlungsverzug kann Frank Liebelt ABL Werbung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
5.2. Frank Liebelt ABL Werbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Frank Liebelt ABL Werbung entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Frank Liebelt ABL Werbung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Frank Liebelt ABL Werbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zzgl. einer Servicepauschale von 10% netto zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt etc.
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Frank Liebelt ABL Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Frank Liebelt ABL Werbung dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Frank Liebelt ABL Werbung geändert werden.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Frank Liebelt ABL Werbung Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch Frank Liebelt ABL Werbung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. BeiÜbernahme der Produktionsüberwachung ist Frank Liebelt ABL Werbung berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Frank Liebelt ABL Werbung 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
8.1. Frank Liebelt ABL Werbung haftet für alle Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung von Frank Liebelt ABL Werbung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten.
8.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn eine (Kardinal-)Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist; die Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Frank Liebelt ABL Werbung gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Frank Liebelt ABL Werbung kein Auswahlverschulden trifft. Frank Liebelt ABL Werbung tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.4. Sofern Frank Liebelt ABL Werbung selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Frank Liebelt ABL Werbung zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
8.5. Der Auftraggeber stellt Frank Liebelt ABL Werbung von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Frank Liebelt ABL Werbung stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
8.6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
8.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Frank Liebelt ABL Werbung.
8.8. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Frank Liebelt ABL Werbung nicht.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlage
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Frank Liebelt ABL Werbung behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Frank Liebelt ABL Werbung eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Frank Liebelt ABL Werbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter übergeben werden. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Frank Liebelt ABL Werbung von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.4 Der Auftraggeber stimmt durch seine Beauftragung zu, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe unter Angabe der Firma des Auftraggebers als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, z. B. unter www.ablwerbung.de
10. Schlussbestimmungen
10.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Frankfurt.
10.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
10.4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt. Frank Liebelt ABL Werbung ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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